Impressum

Allgemeine Zahlungsbedingungen

1. Zahlungswährung
Alle Transaktionen werden ausschließlich in Schweizer Franken (CHF) ausgedrückt und beglichen.

2. Zahlungsmodalitäten
Eine Anzahlung des Gesamtbetrags ist bei Unterzeichnung des Kostenvoranschlags oder des Vertrags fällig.
Der Restbetrag ist bei Erhalt der Schlussrechnung zahlbar, sofern im Kostenvoranschlag oder im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungen können erfolgen durch:

  • Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto,

  • Barzahlung, bis zur jeweils geltenden gesetzlichen Höchstgrenze,

  • Kredit- oder Debitkarte, sofern diese Option verfügbar ist und im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

3. Zahlungsfristen
Die vollständige Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen erhoben werden (siehe Artikel 4).

4. Zahlungsverzug
Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist werden ab dem 10. Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Arbeiten oder die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

5. Bankgebühren
Alle Bankgebühren, Provisionen oder sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Überweisung gehen zu Lasten des Kunden.

6. Reklamationen
Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach deren Erhalt schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren, Materialien oder Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.

8. Inkassomaßnahmen
Bei fortbestehendem Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister das Recht vor, gerichtliche Schritte zur Eintreibung der geschuldeten Beträge einzuleiten. Sämtliche Inkassokosten, einschließlich Rechtskosten, gehen zu Lasten des Kunden.

9. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons, in dem sich der Sitz des Dienstleisters befindet.